- Billigjob
- Bịl|lig|job 〈[-dʒɔb] m. 6; umg.〉 schlechtbezahlte Arbeit
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Bịl|lig|job, der (ugs.):schlecht entlohnte berufliche Tätigkeit, Stellung.* * *
Bịl|lig|job, der (ugs.): schlecht entlohnte berufliche Tätigkeit, Stellung: Selbstverständlich seien -s ebenso nötig wie Kürzungen bei vielen sozialen Standards, zum Beispiel der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Woche 7. 11. 97, 31).
Universal-Lexikon. 2012.